Erlöse erhalten und Zukunft sichern – KHZG Malus Regelung, Abschläge vermeiden

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Zukunftssicherheit für Krankenhäuser. Während die Frist zur Beantragung und Beschaffung förderfähiger Lösungen in einigen Bundesländern bereits abgelaufen ist, profitieren andere noch von einer Verlängerung.

Was jedoch bundesweit gilt: Die Malus-Regelung tritt ohne Fristverlängerung ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird überprüft, ob Krankenhäuser die verpflichtenden digitalen Dienste gemäß den MUSS-Kriterien der Fördertatbestände 2 bis 6 tatsächlich eingeführt und dauerhaft im Einsatz haben.

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) fördert die Digitalisierung in Kliniken – verbunden mit klaren Anforderungen: Ab 2025 wird geprüft, ob die geförderten digitalen Dienste (Fördertatbestände 2–6) eingeführt und genutzt werden. In den Jahren 2025 und 2026 genügt ein erster Nachweis über Vorhandensein und Nutzung. Ab 2027 wird eine aktive Nutzung im Rahmen eines Digitalisierungskonzepts vorausgesetzt.

Bei Nichterfüllung können Abschläge von bis zu 2 % der Erlöse entstehen. Eine einfache Berechnung zeigt schnell, welche finanziellen Auswirkungen das haben kann.

Wer frühzeitig handelt, sichert nicht nur die wirtschaftliche Stabilität, sondern schafft auch die Basis für eine moderne Patientenversorgung.

 

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