Michael Heinlein, Geschäftsführer der GTMHC Digital Care GmbH, hat die Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erworben. Somit können wir Krankenhäuser auf Ihrem Weg zur Beantragung und Durchführung von Projekten nach dem KHZG zu begleiten.

Mit über 20 Jahre Erfahrung in der Krankenhaus-IT und Strategieberatung unterstützen wir gern bei Projekten. Sprechen Sie uns an!

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